Schritt 1 von 4
Bevor wir etwas empfehlen dürfen
Das Gesetz verlangt, dass eine Empfehlung erst nach der Eignungsprüfung erfolgt. Vier Dinge müssen dafür bekannt sein.
Ihre Kenntnisse
Sie sagen es uns
Ihre Erfahrungen
Sie sagen es uns
Ihre finanziellen Verhältnisse
Aus Ihrem Kontoauszug
Ihre Anlageziele
Sie sagen es uns
Sie gelten als Privatkundin oder Privatkunde
Das ist die Kundenkategorie mit dem höchsten Schutzniveau. Alle Informations- und Prüfpflichten gelten vollumfänglich.
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